Katastervermessung


In der Katastervermessung für Eigentümer und Bauführung werden im Wesentlichen folgende Hautaufgabenbereiche unterschieden: die Grenzermittlung, die Grundteilung/Parzellierung bzw. Vereinigung und die Grenzänderung. Bei unvermessenen Grenzen kann keine Grenzrekonstruktion, sondern nur eine Grenzermittlung unter Einbeziehung der Nachbarn erfolgen.


Die Änderung von Grundgrenzen wird schließlich durch die Eintragung der geänderten Eigentumsverhältnisse im Grundbuch rechtskräftig vollzogen. Hierfür sind neben den von uns erstellten Plänen zusätzlich behördliche Bescheide notwendig. Die Verrechnung erfolgt gemäß unserer Preisliste, die wir Ihnen gerne zukommen lassen.

Grenzermittlung
Bei nicht vermessenen Grenzen zu Ihren Nachbarn bzw. unklaren Grenzverhältnissen beraten wir Sie gerne und ermöglichen eine gemeinsame Grenzermittlung. Als Ergebnis wird eine Vermessungsurkunde erstellt, die den streitfreien Grenzverlauf dokumentiert und die beim zuständigen Vermessungsamt hinterlegt wird.

 

Grenzrekonstruktion
Sollten Unklarheiten über den Verlauf der Grenzen Ihres Grundstückes bestehen oder Grenzzeichen in der Natur nicht mehr auffindbar sein, können wir bei urkundlich erwähnten Grenzen anhand der Unterlagen des Vermessungsamtes den Grenzverlauf in der Natur rekonstruieren. Dies ist nur möglich, wenn die Grenzen bereits zuvor bereits vermessen wurden.

 

Grundteilung
Wenn Sie ein Grundstück teilen oder parzellieren möchten, dann ist die Vermessungsurkunde die Grundlage für eine rechtssichernde Eintragung ins Grundbuch.
Wir führen mit Ihnen eine Begehung in der Natur durch, erstellen anhand Ihrer Vorgaben Teilungsvorschläge, verhandeln mit den betroffenen Eigentümern die Grundgrenzen samt anschließender Vermarkung und fertigen eine Vermessungsurkunde aus. Die notwendigen behördlichen Bescheide können von uns eingeholt werden.

 

Parzellierung
Unter Parzellierung versteht man die weitere Teilung eines größeren Grundstückes bzw. die Schaffung von neuen, kleineren Bauräumen. Hier sind ebenso wie bei der Grundteilung eine Begehung, Teilungsvorschläge und die Ausstellung einer Vermessungsurkunde notwendig. 

Katastervermessung wird eingesetzt:


Ihr Kontakt vor Ort:

Büro Kirchdorf
Büro Wels
Büro Garsten
Büro Bad Hall