In der Katastervermessung für Eigentümer und Bauführung werden im Wesentlichen folgende Hautaufgabenbereiche unterschieden: die Grenzermittlung, die Grundteilung/Parzellierung bzw. Vereinigung und die Grenzänderung. Bei unvermessenen Grenzen kann keine Grenzrekonstruktion, sondern nur eine Grenzermittlung unter Einbeziehung der Nachbarn erfolgen.
Die Änderung von Grundgrenzen wird schließlich durch die Eintragung der geänderten Eigentumsverhältnisse im Grundbuch rechtskräftig vollzogen. Hierfür sind neben den von uns erstellten Plänen zusätzlich behördliche Bescheide notwendig. Die Verrechnung erfolgt gemäß unserer Preisliste, die wir Ihnen gerne zukommen lassen.
Ihr Kontakt vor Ort:
Mail:
kirchdorf@zivilgeometer.at
Tel:
07582/62078
Anschrift:
Samhaberweg 4 | A-4560 Kirchdorf an der Krems
Mail:
wels@zivilgeometer.at
Tel:
07242 41 167
Anschrift:
Bahnhofplatz 1 | A-4600 Wels
Mail:
garsten@zivilgeometer.at
Tel:
07252 43 034
Anschrift:
Reithofferstraße 63 | A-4451 Garsten
Mail:
badhall@zivilgeometer.at
Tel:
07258 500 69
Anschrift:
Eduard-Bach-Straße 5 | 4540 Bad Hall